Templiner Waffenschule
Behördlich anerkannter Lehrgang - Waffensachkunde
Im deutschen Waffenrecht wird für den Umgang mit Waffen und Munition der Nachweis der Sachkunde vorausgesetzt. Der Nachweis ist möglich durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung gemäß §7 des Waffengesetzes.
„Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.“